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Studiengang Religionspädagogik

Der Studiengang Religionspädagogik befähigt bei erfolgreichem Abschluss zur Erteilung von Religionsunterricht in der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5-10) sowie der Förderschule. Die Erlaubnis, das Fach Katholische Religionslehre zu unterrichten, richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Bundesländer und (Erz-)Diözesen. Die Erteilung der kirchlichen Lehrerlaubnis (Missio canonica) ist dem Diözesanbischof vorbehalten. Aus der erfolgreichen Teilnahme am Studiengang ergibt sich kein Rechtsanspruch auf Anstellung.

Voraussetzung

  • mittlerer Bildungsabschluss
  • Zustimmung der (erz-)diözesanen Ausbildungsleitung

Studienmaterial