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Rahmen für einen Praxistest festgelegt

Auf Grund des Fachkräftemangels beschäftigte sich die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen schon des Öfteren mit so genannten'Quereinsteigerinnen' und 'Quereinsteigern'. Sei es in Kindertagesstätten und Schulen, in Pfarreien, Verwaltungen, Tagungshäusern: in den vergangenen Jahren mussten viele die beruflichen Zugangsvoraussetzungen anpassen, um Personal für ihre Aufgaben zu gewinnen. Den neuen Mitarbeitenden ermöglicht dies, dass sie sich mit ihren Erfahrungen und Qualifikationen in die Kirche bereichernd einbringen können. Gleichzeitig stellen sich für das regulär ausgebildete Personal viele Fragen: Was ist meine eigene Qualifikation wert? Was unterscheidet uns noch? Leidet die Qualität der Arbeit? In der Praxis sind diese Fragen oft nachrangig, weil der hohe Personalbedarf die Entscheidungen bestimmt.

Pilotprojekte gestartet

Erstmalig beschloss die Kommission nun Regelungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in der Seelsorge. Immer wieder interessieren sich Frauen und Männer aus Pflegeberufen für einen Quereinstieg in die Krankenhausseelsorge. Im Rahmen von Pilotprojekten soll in den Diözesen Augsburg, Bamberg und Regensburg ein Versuch unternommen werden, Quereinsteigende zu "Pastoralen Beschäftigten in der Klinikseelsorge" zuqualifizieren.

Gemeinsame Regelungen

Während der zweijährigen Berufseinführung sind die Mitarbeitenden mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf in Entgeltgruppe 7 eingruppiert. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Grundkurses von "Theologie im Fernkurs" der Domschule Würzburg erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 8, nach erfolgreicher kirchlicher Prüfung in Entgeltgruppe 9a. Bei Teilzeitbeschäftigten kann sich die Berufseinführung entsprechend verlängern.

Zusätzliche Regelungen für Augsburg und Regensburg

In den Diözesen Augsburg und Regensburg steht dieser Weg darüber hinaus auch Beschäftigten aus pädagogischen oder sozialen Berufen offen. Mitarbeitende mit einer förderlichen abgeschlossenen Hochschulbildung beginnen in diesen beiden Bistümern die Berufseinführung in EG 8, sind nach dem Abschluss des theologischen Grundkurses in EG 9b und nach einer kirchlichen Prüfung in EG 10 eingruppiert. Die Regelungen gelten für alle Quereinsteigenden, die ihre Ausbildung vor dem 1. Januar 2025 beginnen. Vom Verlauf dieser Pilotprojekte wird abhängig sein, in welcher Form diese weitergeführt oder auch auf andere Seelsorgsbereiche ausgeweitet werden. Ob daraus später ein bayernweites Modell werden kann, ist offen. Dies haben die kirchlichen Arbeitgeber zu entscheiden. Die KODA wird gegebenenfalls weitere tarifliche Regelungen zu treffen haben.

 

Der Artikel erschien zuerst in KODA-Kompass Nr. 93 (Oktober 2024).

Reinhard Böhm

Reihard Böhm ist Fachstellenleiter für Gemeinde- und Organisationsberatung der Diözese Regensburg und Mitglied der KODA


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