Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Alle allgemein- oder berufsbildenden Fernunterrichts-Lehrgänge, die in Deutschland auf vertraglicher Basis angeboten werden, unterliegen den Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes und müssen deshalb von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.
Die staatliche Zulassung besteht in der Verleihung eines Siegels. Die Fernunterrichts-Angebote von Theologie im Fernkurs sind der Qualitätsüberprüfung durch die ZFU, die eine Art "Verbraucherschutz" garantiert, unterzogen worden und zeigen deshalb das entsprechende Siegel mit Zulassungsnummer.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, kurz ZFU.
Institutionelles Schutzkonzept
Theologie im Fernkurs hat ein Institutionelles Schutzkonzept (= ISK) erarbeitet, das Bewusstsein für das Thema sexualisierte Gewalt stärken, sexualisierter Gewalt entgegenwirken und eine Sichtbarkeit für das Thema auch in der Erwachsenenbildung schaffen will. Den Mitarbeitenden, Referierenden, Prüfenden und Teilnehmenden von Theologie im Fernkurs soll es Orientierung geben und sie durch aufgezeigte Verfahrenswege handlungsfähig machen. Das erarbeitete Schutzkonzept berücksichtigt auch die Art und Weise der Kommunikation innerhalb der Einrichtung sowie bei Studienveranstaltungen: Verhalten und Gespräche sind respektvoll und wertschätzend. Unterschiedliche Sichtweisen sind willkommen und werden sachbezogen eingebracht. Diskriminierende Äußerungen jeglicher Art haben bei Theologie im Fernkurs keinen Platz. Das Institutionelle Schutzkonzept steht Ihnen hier zur Verfügung.